Dein Weg zum D-Führerschein

Informationen zur Führerscheinklasse D

Die Lenkberechtigung der Klasse D berechtigt zum Lenken von

  • Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenkerplatz (Omnibusse, Gelenksbusse)
  • Sonderkraftfahrzeugen

Mit der Klasse D dürfen nur leichte Anhänger bis zu 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht gezogen werden, für das Ziehen von Anhängern über 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht (schwere Anhänger) ist die Klasse DE notwendig.

Voraussetzungen für den Erwerb der Führerscheinklasse D:

  • Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B oder C
  • Vollendung des 21. Lebensjahres

Ablauf der Ausbildung:

  • DzB 12 Lektionen, DzC 4 Lektionen Theoriekurs
  • DzB 8 Fahrlektionen, DzC 4 Fahrlektionen
  • Ärztliche Untersuchung und verkehrspsychologisches Screening
  • Erste Hilfe-Kurs (16 Stunden)
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Die Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse D ist auf 5 Jahre (ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr auf 2 Jahre) befristet, eine Verlängerung der Lenkberechtigung erfolgt erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung.