Informationen zur Führerscheinklasse F
Den Traktor-Führerschein kannst du bereits mit 16 Jahren (Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre) oder später als Ergänzung zum B-Führerschein erwerben.
Die Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von
- Zugmaschinen, Motor- und Transportkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
- Sonderkraftfahrzeuge
Die Klasse F gilt nur für den Verkehr in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung anerkannt haben.
Unter folgenden Voraussetzungen darf die Lenkberechtigung der Klasse F bereits mit 16 Jahren erworben werden:
- Beschränkung auf landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife
- unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Auflagen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung
Ohne diese Einschränkungen kann der F-Führerschein erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr gemacht werden.
Ablauf der Ausbildung:
- 4 Lektionen Theoriekurs (ohne Vorbesitz B: zusätzlich 20 Lektionen GW-Kurs)
- 4 Fahrlektionen
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe-Kurs (ohne Vorbesitz B)
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung